Therapiekosten
Dauer & Kosten
Kostenübersicht für SelbstzahlerInnen
Für meine erbrachten Leistungen wird Ihnen eine Privatrechnung ausgehändigt. Die Gebühren für SelbstzahlerInnen orientieren sich dabei an der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutisch fundierte Einzelsitzung à 50 Minuten Dauer gemäß dieser Vorgabe 122,40 € (2,8-facher Satz).
Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten bei privat & gesetzlich Versicherten?
Private Krankenversicherung
Die psychotherapeutische Behandlung wird i.d.R. von den privaten Krankenversicherungen übernommen. In den individuellen Vertragskonditionen ist festgehalten wie viele Therapiestunden im Jahr erstattet werden bzw. ob der volle Betrag erstattet wird. Während der probatorischen Sitzungen (Kennenlern- und Diagnostiksitzungen), die bereits vor Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung begonnen werden können, unterstütze ich Sie gern bei den Formalitäten.
Beihilfe
Grundsätzlich ist eine Psychotherapie beihilfefähig. Auch hier kann mit Probatorischen Sitzungen i.d.R. sofort begonnen werden, in denen ich Sie gern bei der Beantragung auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Psychotherapie unterstütze. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe einen Großteil der Kosten.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Meine Praxis ist eine Privatpraxis, denn trotz hohen Bedarfs an Psychotherapie mangelt es leider an Kassensitzen, die die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen ermöglicht. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, jedoch trotz angemessener Suchaktivität bei niedergelassenen Psychotherapeuten keinen Therapieplatz bekommen haben, oder unzumutbare Wartezeiten entstehen, haben Sie das Recht sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen. Die Kosten, die Ihnen durch diese selbst beschafften Leistungen entstehen, muss die GKV nach § 13 Absatz 3 SGB V erstatten. Sollte dies auf Sie zutreffen, können Sie mich gern kontaktieren. Dann helfe ich Ihnen dabei den Antrag auf Kostenerstattung zu stellen.
Darüber hinaus bieten einige Betriebskrankenkassen Kooperationen mit Privatpraxen an. Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf, dann können wir die einzelnen Schritte besprechen.
Psychotherapie als Selbstzahler
Sollten Sie sich dazu entschieden haben, die Therapiekosten selbst zu tragen, gilt wie auch für Privatversicherte die aktuelle Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Vorteil ist, dass viele Formalia entfallen und die Behandlung schneller begonnen werden kann. Sie können sich gern bei Fragen hierzu an mich wenden.